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Besondere Anlässe Als Kirche bieten wir unseren Gemeindemitgliedern eine besondere Begleitung an den Wendepunkten des Lebens an. Die Taufe Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Ihm wird Gottes Schutz und Segen zugesprochen. Diese Zusage behält ihre Gültigkeit das ganze Leben. Deshalb bleibt die Taufe gültig auch bei einem Wechsel der Konfession oder dem Austritt aus der Kirche. Die Taufe ist ein Sakrament, das von fast allen christslichen Kirchen der Welt anerkannt und praktiziert wird. Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde, um einen Termin zu vereinbaren. Sie können auch in einer anderen Gemeinde taufen lassen, dazu benötigen sie ein Dimissoriale, einen Entlaßschein Ihrer Heimatgemeinde.
Den Eltern stehen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Paten bei, mindestens die Hälfte der Paten soll evangelisch sein, die weiteren Paten können einer anderen christlichen Kirche angehören. Pate oder Patin kann nicht werden, wer keiner christlichen Kirche oder wer einer Sekte angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat auch das Recht, Pate zu werden, verloren. Wohnen die Paten in einer anderen Kirchengemeinde als der Täufling, benötigen sie eine Patenbescheinigung des Pfarramtes der Gemeinde, in der die Paten wohnen. Bei religionsmündigen Kindern (ab 14 Jahren) sind keine Paten erforderlich. Konfirmation Das Wort entstammt dem Lateinischen und meint soviel wie "Bestärkung". Das Bekenntnis zum christlichen Glauben, das bei der Taufe die Eltern und Paten stellvertretend für das Kind gesprochen haben, wird im Konfirmationsgottesdienst von den Konfirmierten selbst gesprochen und damit bekräftigt. Hinzu kommen die gemeinsame Feier des Abendmahls und die Segnung. Konfirmierte können jetzt am Heiligen Abendmahl teilnehmen und das Patenamt übernehmen. Der Konfirmandenunterricht dauert etwa zwei Jahre. In dieser Zeit werden die Jugendlichen mit den Grundaussagen des Glaubens vertraut gemacht. Nichtgetaufte Jugendlich können am Unterricht teilnehmen. Wollen sie getauft werden, kann dies während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst geschehen. Die kirchliche Trauung In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute in einem Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und versprechen.
Eine evangelische Trauung setzt in der Regel voraus, dass beide Brautleute der evangelischen Kirche angehören. Ist einer der Brautleute nicht Mitglied einer christlichen Kirche, so kann in unserer Gemeinde auch keine Trauung stattfinden, es gibt aber die Möglichkeit, in anderen Gemeinden einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zu feiern. Was im Volksmund "Ökumenische Trauung" genannt wird, ist leider noch keine gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen (evangelisch/katholisch). Es wird entweder eine römisch-katholische Trauung in einer katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin, oder die Trauung findet in der Evangelischen Kirche statt mit Beteilung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In diesen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen. Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte der römisch-katholische Partner oder die Partnerin vor der Trauung in seiner Pfarrei die Befreiung von der Formpflicht (Dispens) beantragen, damit die Ehe nach katholischem Verständnis anerkannt wird. Für eine Trauung in unserer Kirche werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Während der Trauung darf in unserer Kirche auch fotografiert oder gefilmt werden. Sollte eine besondere musikalische Umrahmung der Trauung gewünscht werden, sollte sich zunächst das Brautpaar oder die Angehörigen darum bemühen, das Pfarramt ist aber gern bereit, auch Vorschläge zu unterbreiten. Die Bestattung Christen glauben, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Denn durch den Tod Jesu am Kreuz und die Botschaft von der Auferstehung ist uns Hoffnung zuteil geworden. Unter diesem Zeichen der Hoffnung , die, über den Tod hinaus währt, stehen Trauerfeier und Bestattung. So kommt Gott uns auch in aller Trauer entgegen. Ist ein Sterbefall eingetreten, wenden Sie sich bitte zunächst an die "Totenfrau" in unserer Gemeinde oder an das Pfarramt. Sie können auch gern ein Bestattungs unternehmen informieren, das dann die Kontakte zum Pfarramt herstellt.
Wird eine Feuerbestattung gewünscht, so findet die Trauerfeier vor der Einäscherung statt. Auch bei der späteren Urnenbeisetzung begleitet der Pastor die Angehörigen und spricht ein Gebet. |