Die kirchliche Trauung

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute in einem Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und versprechen.

Das Brautpaar meldet frühzeitig im Pfarramt des Trauortes den Wunsch nach einer Trauung an. Brautpaare, die in unsrer Gemeinde getraut werden möchten, aber nicht hier wohnen, benötigen einen Entlassschein, ein "Dimissoriale", der Heimatgemeinde eines der Brautleute. Die Eheschließung auf dem Standesamt ist Voraussetzung zur Tauung. In einem Traugespräch werden u.a. auch praktische Fragen der Trauung besprochen.

Eine evangelische Trauung setzt in der Regel voraus, dass beide Brautleute der evangelischen Kirche angehören. Ist einer der Brautleute nicht Mitglied einer christlichen Kirche, so kann in unserer Gemeinde auch keine Trauung stattfinden, es gibt aber die Möglichkeit, in anderen Gemeinden einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zu feiern.

Was im Volksmund "Ökumenische Trauung" genannt wird, ist leider noch keine gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen (evangelisch/katholisch). Es wird entweder eine römisch-katholische Trauung in einer katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin, oder die Trauung findet in der Evangelischen Kirche statt mit Beteilung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In diesen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen. Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte der römisch-katholische Partner oder die Partnerin vor der Trauung in seiner Pfarrei die "Befreiung von der Formpflicht" (Dispens) beantragen, damit die Ehe nach katholischem Verständnis anerkannt wird.

Für eine Trauung in unserer Kirche werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Während der Trauung darf in unserer Kirche auch fotografiert oder gefilmt werden. Sollte eine besondere musikalische Umrahmung der Trauung gewünscht werden, sollte sich zunächst das Brautpaar oder die Angehörigen darum bemühen, das Pfarramt ist aber gern bereit, auch Vorschläge zu unterbreiten.